
Einkaufen und Kochen
Zusammen einkaufen und kochen
Vorher gehen wir zusammen einkaufen, oder ich bringe die Sachen mit. Dann stehen wir gemeinsam am Herd und kochen, was schmeckt und was Sie danach auch allein gut hinbekommen. Gekocht wird in Ihrer Küche, mit Ihren Töpfen und nach Ihrem Geschmack. Wo es geht, übernehmen Sie die Handgriffe, und ich helfe dort, wo es hakt.
Zusammen einkaufen und kochen: 39 € je Stunde. Anfahrt 5 Euro je Besuch, im Umkreis von 7 km um den Dom. Übernehme ich mit dem Auto Einkäufe, Arztfahrten oder Besorgungen, sind es 20 Euro. Die Lebensmittel kommen nach Kassenbon dazu.
In den 39 Euro stecken die volle Stunde, die Vorbereitung und auf Wunsch eine kurze Nachricht an die Familie.
Für Leistungen im Haushalt mindern 20 Prozent der Arbeitskosten die Einkommensteuer, mit Rechnung und Überweisung (§ 35a EStG).
Was das Gesetz dazu sagt
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, Absatz 2: Die Steuer sinkt um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Satz 2 nennt ausdrücklich auch Pflege- und Betreuungsleistungen.
- Handwerkerleistungen, Absatz 3: für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ebenfalls 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genommen werden. Ob das beim Zuschuss der Pflegekasse den ganzen Umbau betrifft oder nur den bezuschussten Teil, entscheidet das Finanzamt.
- Wo, Absatz 4: im eigenen Haushalt, bei Pflege- und Betreuungsleistungen auch im Haushalt der betreuten Person.
- Voraussetzung, Absatz 5: Es zählen nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Es braucht eine Rechnung, und die Zahlung geht auf das Konto dessen, der die Leistung erbringt; bar bezahlt zählt nicht.
Absatz 2: „… ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.“
Absatz 5: „Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen nach den Absätzen 2 und 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.“
Gelesen am 20.10.2026: § 35a EStG bei gesetze-im-internet.de.
Das ist keine Steuerberatung. Was das Finanzamt anerkennt, entscheidet es im Einzelfall.
Das erste Gespräch am Telefon kostet nichts, bis zu 20 Minuten. Der erste Besuch zu Hause ist die Kennenlernstunde für 20 Euro mit Anfahrt. Bei der ersten Buchung rechne ich die 20 Euro an.
Sicherheit zuerst
Solange etwas auf dem Herd steht, bleibt immer jemand in der Küche.
Topfgriffe zeigen nach innen, und heiße Töpfe trage ich. Scharfe Messer und schwere Töpfe übernehme ich, wenn die Hände unsicher sind.
Vor dem Kochen werden die Hände gewaschen, und rohes Fleisch kommt auf ein eigenes Brett.
Wer nach einem ärztlichen Plan isst, etwa bei Diabetes, einer Unverträglichkeit oder Schluckbeschwerden, legt ihn mir vorher hin. Ich koche danach und nicht daran vorbei.
Erst einkaufen
Wir schreiben zusammen den Zettel und gehen gemeinsam in den Laden, oder ich fahre mit dem E-Bike und bringe alles mit. Die Lebensmittel werden nach Kassenbon bezahlt, und den Bon gibt es immer dazu.
Dann zusammen kochen
Gekocht wird, was schmeckt und was auch an einem Tag gelingt, an dem man allein in der Küche steht: eine Suppe für drei Tage, ein Auflauf, ein Lieblingsgericht von früher.
Wer möchte, schreibt das Rezept groß auf eine Karte für die Küchenwand. Und gegessen wird am liebsten zusammen, am gedeckten Tisch.
Zum Weiterlesen
Ein Heft zum Kochen ist geplant. Wer es sich wünscht, schreibt mir.
Anfrage
Am einfachsten mit einer Zeit für den Rückruf.
Oder direkt: 0162 3481243, mail@grimmr.de.